Inkasso-Gebühren können unterschiedlich hoch sein

Nicht bezahlte Rechnungen können eines Tages dazu führen, dass sich ein Inkassounternehmen bei dem Schuldner, schriftlich oder per Telefon, melden kann. Diese Kosten können variieren, müssen trotzdem bezahlt werden.

Werden Rechnungen nicht beglichen und auch die folgenden Mahnungen ignoriert, müssen Verbraucher damit rechnen, dass der Gläubiger ein Unternehmen zur Schuldeneintreibung beauftragt. Die so entstehenden zusätzlichen Kosten in Form von Inkasso-Gebühren hat der Schuldner zu begleichen, es sei denn, dass er fristgerecht und schriftlich dieser Zahlungsaufforderung widersprochen hat. Diese darauf spezialisierten Unternehmen müssen inzwischen nicht mehr immer mit der Unterstützung eines Anwaltes arbeiten, sondern können eigenmächtig Mahnverfahren und Ähnliches einleiten.

Bekommt man Post von einem Inkassounternehmen oder auch Anrufe, die zur Zahlung bewegen wollen, und werden diese nicht beachtet, muss der Betreffende mit weiteren kostspieligen Konsequenzen rechnen. Das kann ein Mahnverfahren sein, gegebenenfalls kann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Je höher der Aufwand ist, den das Unternehmen zur Begleichung der Forderung betreiben muss, umso größer werden auch die Kosten. Diese sind teilweise oder sogar vollständig von dem Schuldner zu zahlen.

Das Gericht prüft im Zuge dieser Verfahren lediglich, ob diese Gebühren einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten. Das bedeutet, dass diese durchaus zusätzlichen und vermeidbaren Kosten nicht zu übertrieben sind. Wobei die Inkassounternehmen diesbezüglich kaum gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Tragen muss sie derjenige, der seine Rechnung nicht fristgerecht zahlen kann, dennoch. Die ursprüngliche Forderung kann eine solche zusätzliche Belastung den eigentlichen Wert der Forderung deutlich übersteigen. Insofern sollten Kunden immer umgehend reagieren, wenn ihnen per Post eine Zahlungsaufforderung zugestellt wird. Entweder über einen Widerspruch oder aber durch Überweisung des Betrages. Versäumte Fristen oder ein dauerhaftes Ignorieren solcher Schreiben kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass der ausstehende Betrag nur aufgrund der Gebühren enorm anwächst.