Grundlegendes zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung erfasst aufgrund einer Ausschlussklausel nicht die Haftung als Tierhalter. Die erhöhten Risiken der Tierhaltung sollten daher durch besondere Tierhalterversicherungen abgedeckt werden.

Bereits eine Unachtsamkeit beim Ausführen des Hundes kann großen Schäden verursachen. Für die entstandenen Personen- und Sachschäden haftet der Tierhalter in voller Höhe. Dies kann durchaus teurer werden. Um finanzielle Nöte infolge Schadensersatzforderungen Dritter zu vermeiden, sollten Halter von größeren Tieren eine Tierhalterversicherung abschließen. Von der Privathaftpflichtversicherung sind nämlich nur Kleintiere (Vögel, Kaninchen, Bienen) erfasst.

Früher wurde angenommen, dass die Haftung des Tierhalters nur bei der Realisierung einer tierspezifischen Gefahr eintritt. So sollte eine Eingrenzung auf willkürliches, unberechenbares Verhalten von Tieren erfolgen. Hiervon ist die Rechtsprechung allerdings wieder abgerückt. Heute haftet der Tierhalter bereits, wenn die Verletzungshandlung auf ein selbstständiges Verhalten des Tieres zurückzuführen ist. Bei Reitunfällen kommt es daher nicht auf die Folgsamkeit des Pferdes an. Die Tierhalterhaftung tritt selbst dann ein, wenn das Pferd nur wegen der Ungeschicklichkeit des Reiters durchgegangen ist. Diese Beispiele verdeutlichen, dass der Gesetzgeber eine umfassende Haftung des Tierhalters gewollt hat. Insofern ist eine Tierhalterversicherung – auch wenn sie gesetzlich keine Pflicht ist – ein absolutes Muss.

Tierhalterversicherungen werden von fast jeder Versicherungsgesellschaft angeboten. Es bestehen jedoch Unterschiede im Versicherungsschutz, sodass mehrere Angebote miteinander verglichen werden sollten. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass auch Angehörige, die das Tier zeitweise hüten, von der Tierhalterversicherung mitversichert sind. Der Nachteil ist allerdings, dass sie selbst keine Ansprüche geltend machen können, wenn sie von dem Tier verletzt werden. Reiten mehrere Personen ein Pferd, ist es wichtig, dass der Pferdehalter ein sogenanntes Fremdreiterrisiko mitversichert. Einige Versicherungen zahlen sogar dann, wenn ein Verstoß gegen Halterpflichten vorliegt. Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn der Hund trotz Leinenzwang nicht angeleint war oder das Pferd nur ausbrechen konnte, weil der Zaum defekt war. Aber Achtung: Der Verstoß gegen die Halterpflichten darf nicht vorsätzlich sein.