Welcher Moped Führerschein gilt für welche Maschine?
Wie für jedes motorisierte Fahrzeug braucht man auch für ein Motorrad einen entsprechenden Führerschein. Und das fängt schon ganz klein bei dem Mofa an, bei dem das allerdings noch Prüfbescheinigung heißt.
So ziemlich das einzige Fahrzeug, mit dem man schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein kann und keinen Führerschein braucht, ist das Fahrrad. Für alle anderen Fahrzeuge muss man nachweisen, dass man die Fähigkeiten besitzt, um dieses führen zu können. Das gilt übrigens auch für Boote und Flugzeuge.
Die Führerscheine für Fahrzeuge sind dabei in unterschiedliche Klassen eingeteilt, die im Zuge der EU-Fahrerlaubnis geändert wurden. Gab es früher für das Führen von Pkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht die Führerscheinklasse 3, so heißt diese heute Klasse B. Auch die anderen Führerscheinklassen für Motorräder und Lastkraftwagen wurden angepasst. Die Führerscheinklassen für Motorräder umfassen heute 3 Klassen. Die Klasse A beinhaltet dabei die Klassen M und A1 und ist eine unbefristet gültige Fahrerlaubnis. Sie kann erstmals mit 18 Jahren erworben werden und hat dann die Einschränkung, dass zunächst nur Motorräder mit maximal 25 KW Leistung gefahren werden dürfen. Diese gilt für einen Zeitraum für 2 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis, entfällt aber komplett, wenn man den Führerschein dieser Klasse erst mit 25 erwirbt. Dann gibt es keine Einschränkungen für die Leistung des Motorrades.
Um schon etwas früher mit dem Fahren von motorisierten Zweirädern beginnen zu können, gibt es die Klasse A1. Diese beinhaltet die Klasse M und kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Die Klasse A1 ist ebenfalls eine unbefristete Fahrerlaubnis, beinhaltet aber wieder eine Alterseinschränkung. Bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres dürfen ausschließlich Leichtkrafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren werden. Schnellere Leichtkrafträder dürfen erst danach gefahren werden, aber auch dann bleiben die Beschränkungen für die maximale Leistung von 11 KW sowie einen maximalen Hubraum von 125 ccm bestehen. Für das Führen von Motorrädern mit mehr Leistung wird dann die Führerscheinklasse A benötigt.
Die Klasse M kann ebenfalls mit Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden. Diese Maschinen gelten als Kleinkrafträder und haben weitere Einschränkungen bei der Höchstgeschwindigkeit und dem maximalen Hubraum.